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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2008 - L 7 AL 80/06   

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https://dejure.org/2008,117860
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2008 - L 7 AL 80/06 (https://dejure.org/2008,117860)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.05.2008 - L 7 AL 80/06 (https://dejure.org/2008,117860)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - L 7 AL 80/06 (https://dejure.org/2008,117860)
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  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2008 - L 7 AL 80/06
    Diese Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag war für den Eintritt der Arbeitslosigkeit mit Wirkung ab 01. Oktober 2003 ursächlich, weil das Anschluss-Beschäftigungsverhältnis ab 22. April 2003 von vornherein befristet war und auch tatsächlich mit dem Auslaufen der Befristung endete (zur Kausalität der Arbeitslosigkeit bei Auflösung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu Gunsten eines befristeten Arbeitsverhältnisses vgl. BSG, Urteil vom 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 14).
  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermittlung in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2008 - L 7 AL 80/06
    Ein derartiges Arbeitsverhältnis ist für den Beschäftigten mit vielfachen rechtlichen und tatsächlichen Nachteilen verbunden, die auch das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 12.07.2006 - B 11a AL 73/05 R - Rdnr. 18, AP Nr. 9 zu § 144 SGB III; Urteil vom 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R -, SozR 3-4300 § 144 Nr. 7) mehrfach hervorgehoben hat.
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 73/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Wechsel von einem unbefristeten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2008 - L 7 AL 80/06
    Ein derartiges Arbeitsverhältnis ist für den Beschäftigten mit vielfachen rechtlichen und tatsächlichen Nachteilen verbunden, die auch das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 12.07.2006 - B 11a AL 73/05 R - Rdnr. 18, AP Nr. 9 zu § 144 SGB III; Urteil vom 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R -, SozR 3-4300 § 144 Nr. 7) mehrfach hervorgehoben hat.
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